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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Ursula Sack

Hundepsychologin

Hunde-Verhaltenstherapeutin

  • Der Hund benötigt eine gültigen Impfschutz gegen alle gängigen Infektionskrankheiten und muss ausreichend haftpflichtversichert sein.

  • Bei Listenhunden ist ein Nachweis über die bestandene Wesensüberprüfung erforderlich (ausgenommen Welpen), sofern der Hund nicht unmittelbar zuvor von einer gemeinnützigen Tierschutzorganisation übernommen wurde.

  • Impfpass, Nachweis über den Versicherungsschutz sowie Wesenstest sind auf Wunsch vorzulegen.

  • Die Verantwortung für den Hund verbleibt auch während der Verhaltenstherapie bzw. Verhaltensberatung allein beim Hundehalter.

  • Eine Haftung der Verhaltenstherapeutin für Körper- und Sachschäden während der Verhaltenstherapie bzw. Verhaltensberatung sowie solche, die unter der Anwendung der empfohlenen Maßnahmen entstehen, ist ausgeschlossen.

  • Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg einer Verhaltenstherapie bzw. eines Trainings maßgeblich von der Mitarbeit des Tierhalters abhängig ist.

  • Das Honorar für eine Verhaltensberatung bzw. Verhaltenstherapie-Einheit ist vor Beginn oder unmittelbar im Anschluss an den Hausbesuch bzw. das Treffen in bar zu entrichten. Als Therapie-Einheit gilt der jeweilige vereinbarte Einzeltermin.

  • Vereinbarte Termine, die vom Klienten nicht 48 Stunden vorher absagt werden, werden komplett in Rechnung gestellt. Verspätungen des Klienten gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung des Honorars.

  • Der Hundehalter versichert vor Therapiebeginn, dass sein Tier nicht unter einer ansteckenden Krankheit oder Befall von Ektoparasiten (z.B. Flöhe, Milben) leidet. In Verdachtsfällen ist die Hundepsychologin berechtigt, die Therapie bis zur Abklärung bzw. Heilung auszusetzen.

  • Der Hundehalter ist verpflichtet, die Hundepsychologin über alle Vorfälle zu unterrichten, bei denen durch seinen Hund Menschen zu Schaden bekommen sind, insbesondere Bissvorfälle.

  • Bei Verdacht auf organische Ursachen des Hundeverhaltens muss dies seitens des Hundebesitzers im Vorfeld klinisch abgeklärt werden.

  • Eine Verhaltensberatung bzw. Verhaltenstherapie kann nur in Auftrag geben, wer selbst Eigentümer und Halter des betroffenen Tieres ist.

  • In dringenden Fällen wie z.B. Krankheit, höhere Gewalt, ist die Hundeverhaltenstherapeutin berechtigt, vereinbarte Termine auch kurzfristig abzusagen. Ein Ersatzanspruch des Tierhalters entsteht hierdurch nicht.

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